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DBA | Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler seit 1. Januar in Kraft (FinMin)
Die Anpassung des
Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden ist seit
dem in Kraft. Grenzpendler können damit bis zu 34 Tage im Jahr im
Homeoffice arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Behandlung ändert. Hierauf
weist das Finanzministerium NRW aktuell hin.
Hierzu führt das Finanzministerium u.a. weiter aus:
Nordrhein-Westfalen hatte frühzeitig auf Bundesebene auf die bestehenden Probleme hingewiesen und sich dafür starkgemacht, die während der Corona-Pandemie geltenden Übergangsregelungen nicht ersatzlos auslaufen zu lassen. Gerade in Grenzregionen wie Aachen, Heinsberg, Kleve oder dem Kreis Viersen hatten die bisherigen Regelungen zu erheblichem Verwaltungsaufwand und Unsicherheit geführt, da Einkünfte häufig zwischen...