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Ansprüche von Arbeitnehmern auf Urlaub und – selten – auf Urlaubsabgeltung
Neue Entwicklungen unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
Die Gewährung von Urlaub, die Höhe des Urlaubsentgelts, aber auch die ausnahmsweise Abgeltung von Urlaub (vgl. § 7 Abs. 4 des Bundesurlaubsgesetzes – BUrlG) sind häufige Streitpunkte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. In jüngerer Zeit hat sich die Rechtsprechung, insbesondere das Bundesarbeitsgericht (BAG), [i]Jesgarzewski, NWB 2/2022 S. 100 in unterschiedlichen Fallkonstellationen mit dem Thema befasst. Es ging um die „Neugewährung“ von Urlaub, der für den Arbeitnehmer wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne in der Corona-Pandemie nicht den erwünschten Erholungseffekt hatte, um den vertraglich ausgeschlossenen Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankung der Arbeitnehmerin und die Berechnung von Abgeltungsansprüchen nach beendetem Arbeitsverhältnis. Ein Blick auf die Rechtsprechung lohnt sich daher.
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I. Anspruch auf Urlaub
[i]Bezahlte Freistellung als ein AnspruchJeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG). Der Anspruch beinhaltet das Recht des Arbeitnehmers, von seiner vertraglich vereinbarten Pflicht zur Erbringung einer bestimmten Arbeitsleistung für einen bestimmten Zeitraum vollständig befreit zu werden, und einen Entgeltanspruch für diese Zeit. Nach...