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BSG 21.11.2025 B 5 R 9/24 R, NWB 3/2026 S. 87

GRV | Einkommensanrechnung des Ehepartners bei Berechnung der Altersrente

Die Regelung des § 97a SGB VI, wonach auf den Rentenanteil aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (sog. Grundrentenzuschlag) Einkommen des Berechtigten und seines Ehegatten angerechnet wird, ist verfassungskonform.

Anmerkung:

Eine Rentenversicherte begehrte ohne Erfolg die Gewährung einer höheren Altersrente unter Berücksichtigung eines Grundrentenzuschlags, den die DRV i. H. von 1,1760 Entgeltpunkten berechnet hatte. Der darauf beruhende Rentenanteil wurde jedoch nach Anrechnung des Einkommens der Versicherten und ihres Ehemanns nicht geleistet. Die Anrechnung des Einkommens des Ehemanns stellt nach Auffassung des BSG keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von verheirateten Berechtigten gegenüber Versicherten in einer nichtehelichen ...