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HR | Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister
Die Beglaubigung der Unterschrift einer Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister kann durch einfaches elektronisches Zeugnis erfolgen.
Der Geschäftsführer einer GmbH hatte die Auflösung der Gesellschaft, ihren Liquidator und dessen Vertretungsbefugnis zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Der verfahrensbevollmächtigte Notar der Gesellschaft hatte dazu die Übereinstimmung dieser papierschriftlichen Erklärung mit einer von ihm gefertigten elektronischen Bilddatei und die Unterschrift des Geschäftsführers elektronisch beglaubigt. Die Anmeldung in dieser Form genügt nach Auffassung des BGH den Anforderungen des § 12 Abs. 1 HGB. Die Beglaubigung in Papierform neben dem einfachen elektronischen Zeugnis sei nicht erforderlich. Aus § 39a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BeurkG, wonach Beglaubigungen qualifizierter elektronische...