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NWB Nr. 3 vom Seite 95

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2026

[i]BMF, Schreiben v. 23.12.2025, NWB QAAAK-07542 Mit Schreiben v.  ( NWB QAAAK-07542) hat das BMF die für das Jahr 2026 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekanntgegeben.


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Gewerbezweig
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
1. Januar bis
ermäßigter Steuersatz
voller Steuersatz
insgesamt
Bäckerei
1.671
214
1.885
Fleischerei/Metzgerei
1.487
567
2.054
Gaststätten aller Art
 
 
 
a) mit Abgabe von kalten Speisen
1.824
629
2.453
b) mit Abgabe von kalten und warmen
Speisen

3.173

828

4.001
Getränkeeinzelhandel
123
276
399
Café und Konditorei
1.610
598
2.208
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)

721

0

721
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)
1.395
368
1.763
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)

384

169

553