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BFH Urteil v. - I R 38/70 BStBl 1974 II S. 255

Leitsatz

Wird das zur Betriebstätte einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft gehörende Betriebsvermögen in eine inländische Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht, so müssen die anläßlich der Übertragung des Betriebsvermögens aufgedeckten stillen Reserven versteuert werden. Diese Sachbehandlung steht nicht im Widerspruch zu dem in Art. 21 Abs. 4 und Abs. 1 DBA-Frankreich enthaltenen Diskriminierungsverbot.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 255
BFHE S. 235 Nr. 111,
JAAAA-99879

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