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LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 17 U 269/19

Der Kläger und Berufungskläger (im Folgenden: Kläger) begehrt von der Beklagten und Berufungsbeklagten (im Folgenden: Beklagte) die Gewährung einer (höheren) Verletztenrente gemäß § 56 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 30 v.H. aufgrund der Verschlimmerung der Folgen des Arbeitsunfalls vom 11.04.2011 nach § 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X).

Fundstelle(n):
ZAAAK-08028

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