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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VE 1308/25

Gesetze: OEG § 1; BVG §§ 30 ff.

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bei schweren Traumatisierungen können im Umfeld von Begutachtungen Symptome stärker werden, das stellt aber keine Retraumatisierung dar.

2. Wenn vor der Untersuchung Medikamente abgesetzt werden, hat dies keinen therapeutischen Hintergrund, dies wäre nichts anderes als eine Abhängigkeit der Therapie von Begutachtungen oder im Kontext mit Verfahren.

Fundstelle(n):
BAAAK-07975

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