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BFH Urteil v. - VI R 153/72 BStBl 1974 II S. 215

Leitsatz

Abfindungen wegen Ausscheidens aus einem Dienstverhältnis, die auf Grund des Abkommens der IG Metall mit dem Gesamtverband der metallindustriellen Arbeitgeberverbände e.V. zum "Schutz der Arbeiter und Angestellten vor Folgen der Rationalisierung" vom 27.05./ gezahlt werden, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 215
BFHE S. 257 Nr. 111,
HAAAA-99858

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