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BFH Urteil v. - II R 180/72 BStBl 1974 II S. 182

Leitsatz

1. Das Halten eines zur Beförderung von Schlempe verwendeten Kraftfahrzeugs mit aufgebautem 3.000l fassenden Tank ist nicht gemäß § 2 Nr. 6 Satz Buchstabe a, Satz 2 KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

2. Hat nur der Sachbearbeiter der Kraftfahrzeugsteuerstelle des Finanzamts bei fernmündlicher Anfrage des Steuerpflichtigen eine andere Rechtsansicht geäußert, so ist das Finanzamt nicht durch Treu und Glauben gehindert, den Steueranspruch geltend zu machen.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 182
BFHE S. 188 Nr. 111,
KAAAA-99844

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