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BFH Urteil v. - II R 162/72 BStBl 1974 II S. 168

Leitsatz

Hat ein Grundpfandgläubiger das belastete Grundstück samt Inventar gekauft, bleibt bei der Prüfung, ob die auf die Zwangsversteigerung zugeschnittenen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG 1940 sinngemäß erfüllt sind, § 65 ZVG außer Betracht; dem Vergleichsbetrag ist der Kaufpreis für das Grundstück samt dem mithaftenden Zubehör gegenüberzustellen.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 168
BFHE S. 122 Nr. 111,
WAAAA-99840

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