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Körperschaftsteuer | Organschaft unter Beteiligung einer Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht (BMF)
Das BMF hat zu den Folgen der
und
Stellung genommen ().
Hintergrund: Mit (BStBl II 2025 S. …1) und (BStBl II 2025 S. …1) hat der BFH entschieden, dass eine Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht, Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft sein kann. Mit hat der BFH darüber hinaus entschieden, dass, wenn unabhängig voneinander mehrere atypisch stille Beteiligungen jeweils (nur) an verschiedenen Niederlassungen einer Kapitalgesellschaft bestehen, diese Kapitalgesellschaft dann grundsätzlich Organträge...