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Internationales | Königreich Bahrain: Gegenseitigkeitsfeststellung zur Steuerbefreiung der Einkünfte von Luft- und Schifffahrtsunternehmen (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben
betreffend die gegenseitige Feststellung mit dem Königreich Bahrain über die
Steuerbefreiung der Einkünfte von Luft- und Schifffahrtsunternehmen auf der
Grundlage von § 49 Abs. 4 EStG veröffentlicht ().
Hintergrund: Einkünfte von im Inland nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG beschränkt steuerpflichtigen Luft- und Schifffahrtsunternehmen sind unter den Voraussetzungen des § 49 Abs. 4 EStG steuerbefreit, wenn u. a. die Gegenseitigkeit gewährleistet ist.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Durch Notenwechsel zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und des Königreichs Bahrain vom , , und ist die Gegenseitigkeit hinsichtlich der steuerfreien Behandlung von Einkünften von Luft- und Schif...