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BFH Urteil v. - V R 71/71 BStBl 1974 II S. 149

Gesetze: AO § 131

Leitsatz

Macht ein Unternehmer von der gesetzlichen Möglichkeit, von seinem Vertragspartner einen angemessenen Ausgleich nach § 29 Abs. 1 UStG 1967 zu verlangen, keinen Gebrauch, so kann er wegen der Umsatzsteuermehrbelastung keinen Billigkeitserlaß nach § 131 AO wegen sachlicher Härte verlangen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 149
BFHE S. 195 Nr. 111,
HAAAA-99832

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