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Gesetzgebung | Steueränderungen 2026 für Arbeitnehmer und Rentner (BVL)
Der Bundesverband
Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) hat die wichtigsten Änderungen im
Einkommensteuer- und Sozialversicherungsrecht für Arbeitnehmer und Rentner für
das Jahr 2026 zusammengetragen.
1. Höherer Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag 2026 wird auf 12.348 € für Alleinstehende und auf 24.696 € für zusammenveranlagte Ehepaare bzw. Lebenspartner angehoben. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.
2. Solidaritätszuschlag
Beim Solidaritätszuschlag erhöht sich die Freigrenze ab 2026 auf 20.350 € bei Einzelveranlagung sowie auf 40.700 € bei Zusammenveranlagung. Bemessungsgrundlage ist die tariflich errechnete Einkommensteuer.
3. Gestiegener Unterhaltshöchstbetrag
Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen orientiert sich wie bisher am Grund...