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Einkommensteuer | u.a. Bearbeitungsbeginn der Einkommensteuererklärungen 2025 (FinMin)
Das Finanzministerium (FinMin)
Schleswig-Holstein hat zum Bearbeitungsbeginn der Einkommensteuererklärungen
2025, zu den geltenden Fristen zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen sowie
zur elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden Stellung genommen.
Hierzu führt das FinMin u.a. weiter aus:
Bearbeitungsbeginn der Einkommensteuererklärungen 2025
Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr ist grundsätzlich ab dem 1.1. des Folgejahres möglich.
Allerdings werden sämtliche Erklärungen, die elektronisch oder auf Papier vor Mitte März für das Vorjahr eingehen, in den Finanzämtern zunächst gesammelt und noch nicht bearbeitet. Hintergrund ist, dass die Finanzämter des Landes Schleswig-Holstein – so wie alle Finanzämter bundesw...