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Körperschaftsteuer | Unbeschränkter Betriebsausgabenabzug von Sponsorengeldern (FG)
Ein gemeinnütziger Verein, der
seinem Sponsor in einem Sponsoringvertrag das Recht einräumt, die
Sponsoringmaßnahme im Rahmen von dessen Werbung zu vermarkten und auf dessen
Produkten auf die Förderung des Vereins hinzuweisen, erbringt eine
Gegenleistung für die empfangenen Sponsorengelder. Damit liegen (unbeschränkt)
abzugsfähige Betriebsausgaben und keine Spenden vor. Es ist
betriebswirtschaftlich nachvollziehbar, dass die Gegenleistung für diese
Leistung des Vereins nach der Anzahl der verkauften Produkte (Absatzmenge)
bemessen wird ().
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die steuerliche Berücksichtigung von Sponsoring-Aufwendungen: Klägerin war eine GmbH. 2011 schloss die Klägerin mit einem als gemeinnützig ane...