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Online-Nachricht - Montag, 05.01.2026

Körperschaftsteuer | Unbeschränkter Betriebsausgabenabzug von Sponsorengeldern (FG)

Dekorative
		  GrafikEin gemeinnütziger Verein, der seinem Sponsor in einem Sponsoringvertrag das Recht einräumt, die Sponsoringmaßnahme im Rahmen von dessen Werbung zu vermarkten und auf dessen Produkten auf die Förderung des Vereins hinzuweisen, erbringt eine Gegenleistung für die empfangenen Sponsorengelder. Damit liegen (unbeschränkt) abzugsfähige Betriebsausgaben und keine Spenden vor. Es ist betriebswirtschaftlich nachvollziehbar, dass die Gegenleistung für diese Leistung des Vereins nach der Anzahl der verkauften Produkte (Absatzmenge) bemessen wird ().

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die steuerliche Berücksichtigung von Sponsoring-Aufwendungen: Klägerin war eine GmbH. 2011 schloss die Klägerin mit einem als gemeinnützig ane...

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