Handbuch zur Kassenführung
5. Aufl. 2026
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XI. Die straf- und bußgeldrechtlichen Aspekte bei der Kassenführung
1. Die aktuelle Lage 2025
Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV) versuchte der Gesetzgeber erstmals, das ernstzunehmende Problem der Kassenmanipulationen in den Griff zu bekommen. Die zunehmende Flut an Zappern, Phantomware etc. machte es erforderlich, dass digitale Grundaufzeichnungen (Kasseneinzeldaten) in elektronischen Aufzeichnungssystemen (eAS) nachträglich nicht mehr geändert oder sogar gelöscht werden können.
Der Maßnahmenkatalog setzt sich zusammen aus den folgenden Bestandteilen:
Wenn alle Maßnahmen ineinandergreifen, bleibt als einzige Manipulationsmöglichkeit nur noch die Nichteingabe.
Hinzu kommt, dass mit Einführung der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO zum vermehrt die Unternehmen geprüft werden können, die immer noch eine Kassenführung mittels offener Ladenkasse nutzen bzw. die zwar ein eAS zur Erfassung von Geschäftsvorfällen einsetzen, dieses aber den Finanzbehörden nicht mitgeteilt haben.
Das Entdeckungsrisiko für die „Schummler“ wird so auf ein Vielfaches erhöht. Alle anderen bekannten Manipulationsformen werden insbesondere durch die zertifi...