Handbuch zur Kassenführung
5. Aufl. 2026
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X. Tax Compliance in der Kassenführung
1. Allgemeines
Die Buchführung und die elektronischen Aufzeichnungssysteme (eAS) müssen so verständlich beschrieben werden, dass sich ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle, die mit dem jeweiligen Datenverarbeitungssystem (DV-System) aufgezeichnet wurden, verschaffen kann (§ 145 AO).
Im Rahmen von Außenprüfungen (§§ 193 ff. AO) und Nachschauen müssen die Prüfer der Finanzbehörden in die Lage versetzt werden, die formelle und sachliche Richtigkeit eines eAS in angemessener Zeit zu überprüfen. Damit ist zum einen die Prüfbarkeit einzelner Geschäftsvorfälle (= Einzelprüfung) gemeint, zum anderen aber auch die Prüfbarkeit des gesamten Abrechnungssystems (= Verfahrens- oder Systemprüfung).
Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, nicht nur eine Verfahrensdokumentation aufzustellen, sondern diese auch fortlaufend zu aktualisieren („gelebte“ Verfahrensdokumentation).
Tax Compliance bedeutet die Einhaltung von Steuergesetzen und -vorschriften. Der Begriff umfasst die Pflicht, Steuern in der richtigen Höhe zu berechnen und anzumelden, die Steuern fristgerecht zu zahlen sowie ordnungsmäßige Steuer...