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Handbuch zur Kassenführung
Tobias Teutemacher, Patrick Krullmann

Handbuch zur Kassenführung

5. Aufl. 2026

ISBN Online: 9783482778650
ISBN Print: 978-3-482-65315-5

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Handbuch zur Kassenführung (5. Auflage)

VI. Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO

Seit dem sind Steuerpflichtige, die aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle und andere Vorgänge mithilfe eines eAS i. S. des § 146a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO i. V. mit § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 der Kassensicherungsverordnung erfassen, verpflichtet, diese den Finanzbehörden mitzuteilen (= Mitteilungspflicht). Es können auch Dritte mit der Meldung beauftragt werden (z. B. Kassenhersteller, Kassenfachhändler, Steuerberater – beachten Sie hier § 87d Abs. 2 AO). Die Mitteilung hat innerhalb eines Monats nach Anschaffung, Außerbetriebnahme oder bei Wechsel eines eAS zwischen verschiedenen Betriebsstätten zu erfolgen. Für den Beginn der Meldefrist gab es seitens des BMF eine Übergangsregelung: eAS, die vor dem angeschafft wurden oder zum im Unternehmen vorhanden sind, waren bis spätestens zum elektronisch mitzuteilen.

Die Mitteilungsverpflichtung ist neben

ein weiterer wesentlicher Bestandteil zur Bekämpfung von Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen.

Im Vorfeld von Kassen-Nachschauen (§ 146b AO) und Außenprüfungen (§§ 193 ff. AO) können die Finanzbe...

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