Handbuch zur Kassenführung
5. Aufl. 2026
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V. Der Beleg bei Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems
1. Einführung
Die einfachste Art der Steuerverkürzung bei Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (eAS) ist die Nichteingabe von Geschäftsvorfällen. Daher ist die gesetzlich normierte Belegausgabepflicht bei Nutzung eines eAS ein wichtiger Baustein des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen.
„Allein durch den Einsatz einer TSE kann die Manipulation von Kassensystemen nicht ausgeschlossen werden. Erst der ausgestellte Beleg ist der sofort sichtbare Nachweis dafür, dass ‚der erste Tastendruck‘ vorgenommen, die ‚Transaktion eröffnet‘ und schlussendlich korrekt erfasst wurde.“ (Quelle: Hessischer Landtag vom .)
Das Zusammenspiel von Belegausgabepflicht und Nutzung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (zTSE) bei Einsatz eines eAS mit Kassenfunktion ist als Teil eines Gesamtpaketes zu verstehen, um letztendlich nicht nur den „Steuerunehrlichen“ zu sanktionieren, sondern auch den „Steuerehrlichen“ zu schützen! Deshalb wurde auch die Belegausgabepflicht mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zum eingeführ...