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BFH Urteil v. - VI R 143/71 BStBl 1974 II S. 105

Gesetze: EStG § 33

Leitsatz

Führt ein Steuerpflichtiger eine Privatreise mit einem geliehenen oder aus Gefälligkeit überlassenen Pkw durch, der anläßlich dieser Fahrt durch einen von ihm nicht verschuldeten Unfall beschädigt wird, so sind die Reparaturkosten nicht deshalb als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG anzusehen, weil der Steuerpflichtige zur Beseitigung des Schadens verpflichtet war oder sich verpflichtet fühlte.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 105
BFHE S. 65 Nr. 111,
JAAAA-99814

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