Handbuch zur Kassenführung
5. Aufl. 2026
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III. Arten der Kassenführung
1. Allgemeine Einführung
Auch im Jahr 2025 gibt es noch keine gesetzlich vorgeschriebene Form der Kassenführung.
An dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass in dem am vorgestellten und am unterzeichneten Koalitionsvertrag der Regierungsparteien „Verantwortung für Deutschland“ unter den Randziffern 1921 und 1922 steht:
„Wir schaffen die Bonpflicht ab. Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000,– € führen wir ab dem eine Registrierkassenpflicht ein.“
Für eine ordnungsmäßige Kassenführung ist von Bedeutung, dass nicht nur der Unternehmer (= Steuerpflichtige) Kenntnis von den gesetzlichen Grundlagen einer ordnungsmäßigen Kassenführung hat, sondern auch die steuerlichen Berater sowie deren Mitarbeiter.
Nach den GoBD sind grundsätzlich die Steuerpflichtigen für die Ordnungsmäßigkeit der elektronischen Bücher und sonst erforderlichen Aufzeichnungen verantwortlich. Somit müssen sich diese verstärkt mit den technischen und steuerlichen Vorgaben auseinandersetzen.
Die folgende Abbildung 22 zeigt einen Überblick über die im Jahr 2025 zulässigen Formen der Kassenführung:
Im Folgenden sollen die wichtigste...