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BFH Urteil v. - I R 242/71 BStBl 1974 II S. 100

Leitsatz

Wird eine atypische stille Beteiligung veräußert, so ist der buchmäßige Wert am Veräußerungstag nach den für die Bildung eines Kapitalkontos geltenden Regeln zu ermitteln. Der Einlagebetrag erhöht sich um die vertragsmäßigen Anteile an den laufenden Gewinnen und ermäßigt sich um die ausgezahlten (entnommenen) Beträge.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 100
BFHE S. 514 Nr. 110,
PAAAA-99812

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