Wirtschaftsunterricht mit Kick
2. Aufl. 2026
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7. Kredit
7.1 Fachlicher Hintergrund
Unter Kredit (lat. credere: glauben, vertrauen) versteht man die Überlassung von Bargeld, Buchgeld oder vertretbaren Sachen, die vom Kreditgeber zur befristeten Gebrauchsüberlassung auf den Kreditnehmer übertragen werden. Bei der späteren Rückzahlung ist i. d. R. eine Gegenleistung in Form von Zinsen zu leisten.
Die ersten Anfänge von Kreditgewährungen sind bereits vor ca. 3000 v. Chr. in Mesopotamien nachgewiesen worden. Kredite gibt es in vielen unterschiedlichen Arten: Wenn z. B. mit einem Lieferanten eine Lieferung auf Ziel vereinbart wird, so tritt der Lieferant damit in Vorleistung und gewährt dem Vertragspartner einen Warenkredit. Auch Teilzahlungsgeschäfte oder der ungeregelte Kredit (Bierdeckel) sind zinslose Stundungen des Kaufpreises.
Umgekehrt gewährt der Kunde dem Lieferanten einen Kredit, wenn eine Voraus- oder Anzahlung vereinbart worden ist. In gewissem Sinne gewähren sogar Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber eine Art von Kredit, wenn dieser zuerst die Arbeitsleistung verlangt und der Arbeitnehmer erst danach seinen Lohn bekommt. Pfandhäuser gewähren ständig Kredite, indem sie z....