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BFH Urteil v. - III R 12/72 BStBl 1974 II S. 81

Leitsatz

Aufwendungen einer Brauerei für Ein- und Umbauten in gemieteten Gastwirtschaftsräumen, welche die Brauerei nicht selbst benutzt, sondern an Unterpächter weiter verpachtet, und verlorene Zuschüsse an die Unterpächter für solche Ein- und Umbauten sind bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens der Brauerei als selbständig bewertbare immaterielle Wirtschaftsgüter anzusetzen.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 81
BFHE S. 541 Nr. 110,
EAAAA-99807

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