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Online-Nachricht - Dienstag, 30.12.2025

Einkommensteuer | Zuständigkeit für Arbeitnehmer ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (BayLfSt)

Dekorative GrafikDas Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat zur Zuständigkeit der Finanzämter für Arbeitnehmer ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland Stellung genommen (.2.1-1/18 St 43).

Hintergrund: Für Arbeitnehmer ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ist zu unterscheiden, ob sie

  • beschränkt steuerpflichtig sind und die Besteuerung der Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen mit dem vorgenommenen Steuerabzug als abgegolten gilt (§ 50 Abs. 2 Satz 1 EStG) oder

  • beschränkt steuerpflichtig sind und die Besteuerung der Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen mit dem vorgenommenen Steuerabzug nicht als abgegolten gilt, weil ein Pflichtveranlagungstatbestand nach § 50 Abs. 2 Sat...

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