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BFH Urteil v. - I R 42/72 BFHE S. 32 Nr. 114,

Gesetze: BGB § 181GmbHG § 43 Abs. 1KStG § 6 Abs. 1 Satz 2

Leitsatz

1. Regeln des Gesellschaftsrechts hindern einen herrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, dem das Selbstkontrahieren erlaubt ist, an sich nicht, seine Bezüge als Geschäftsführer zu erhöhen.

2. Die Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens betrifft nur die auf das Außenverhältnis bezogene Vertretungsmacht. Im Verhältnis zur GmbH ist der Geschäftsführer verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFHE S. 32 Nr. 114,
SAAAA-99782

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