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Sozialversicherung | Störung bei der Bereitstellung der KV/PV-Merkmale (BZSt)
Aufgrund einer technischen Störung
im BZSt, die bereits identifiziert und bereinigt wurde, kam es bei der
Bereitstellung der ELStAM Anfang Dezember zu Unregelmäßigkeiten. Eine Korrektur
der Bezüge des Monats Januar 2026 ist in den meisten Fällen nicht mehr möglich,
sodass eine rückwirkende Korrektur des Lohnsteuerabzugs (Nachberechnung) durch
die Arbeitgeber vorgenommen werden muss. Hierauf macht das BZSt
aufmerksam.
Hintergrund: Ab dem werden die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung elektronisch an die Arbeitgeber übermittelt und im Rahmen des Lohnsteuerabzugs berücksichtigt. Die hierfür maßgeblichen Beitragswerte werden von den Versicherungsunternehmen an das BZSt übermittelt und durch das BZSt den Arbeitgebern als elektronische Lohnsteuerab...