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Umsatzsteuer | (Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zur
(Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und
Verpflegungsdienstleistungen zum
, zur
Änderung der Abschnitte
10.1 und
12.16 Abs. 12 UStAE
sowie Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht
vom
zum
veröffentlicht ().
Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, soweit es sich um die Abgabe von Speisen handelt, unterliegen ab dem dauerhaft dem ermäßigten Steuersatz von 7% nach dem diese Steuerermäßigung bereits vorübergehend in der Zeit vom bis galt.
Der UStAE wird wie folgt geändert:
Nach Abschnitt 10.1 Abs. 11 wird Absatz 12 angefügt, wonach für die Anwendung des ermä...