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Umsatzsteuer | Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (BMF)
Das BMF hat den
UStAE zum
geändert und Rechtsprechung sowie redaktionelle Änderungen eingearbeitet
().
Hintergrund: Der UStAE berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem , ergangene Rechtsprechung, soweit diese im BStBl. Teil II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der UStAE redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des UStAE ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung.
Die Anpassungen des UStAE, die aus dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steue...