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Gesetzgebung | Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am
der
Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (BR-Drucks.
626/25) zugestimmt (BR-Drucks. 626/25
(Beschluss)).
Mit der Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen werden diverse steuerliche Verordnungen geändert.
So werden in der EStDV die Grenzen, nach denen eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile steuerlich nicht als Betriebsvermögen behandelt werden müssen, angepasst. Künftig brauchen eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihre Größe nicht mehr als 30 qm oder ihr Wert nicht mehr als 40.000 € beträgt. In diesem Fall dürfen Aufwendungen, die mit dem Grundstücksteil im Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden (§ 8 EStDV; s. hierzu Eggert,