Betreiben eines Internetblogs als selbständige journalistische Tätigkeit
Zahlungen von Lesern des Internetblogs als Betriebseinnahmen
Leitsatz
1. Zum Wesen einer selbständig ausgeübten journalistischen Tätigkeit gehört, dass der Journalist sich mit den Ergebnissen
seiner Arbeit unmittelbar oder mittelbar über ein Medium (Zeitung, Zeitschrift, Film, Rundfunk, Fernsehen oder Internet) schriftlich
oder mündlich an die Öffentlichkeit wendet und damit an der Gestaltung des geistigen Inhalts publizistischer Medien (unter
anderem Fernsehen) mitwirkt. Diese Kriterien gelten auch für den Betrieb eines Internetblogs.
2. Für die Beurteilung einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr kommt es nicht darauf an, ob der Konsum des
Internetblogs durch die Leser erst nach der Zahlung eines Entgelts (Bezahlschranke) möglich ist oder ob die Leser bei freiem
Zugang zu den Inhalten freiwillige Zahlungen über die auf dem Blog aufgeführten Zahlungswege leisten.
3. Die fast tägliche und teilweise mehrfache tägliche Veröffentlichung von Beiträgen auf dem Internetblog in einer Weise,
die eine Vielzahl von Lesern ermöglicht, verbunden mit dem Hinweis auf die Spendenmöglichkeit der Leser auf jeder Seite des
Internetblogs lässt auf eine Erwartung nicht nur unerheblicher Zahlungen der Leser schließen.
Fundstelle(n): OAAAK-07064
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