Unwirksame Klageeinreichung wegen fehlender formgerechter elektronischer Übermittlung durch anwaltlichen Einreicher
Leitsatz
1. Eine beim Gericht innerhalb der Klagefrist als Telefaxschreiben eingegangene Klageschrift, die durch einen Rechtsanwalt
in eigener Sache eingelegt wurde und der gegenüber dem Gericht auch als "Rechtsanwalt" handelt, entspricht nicht den Anforderungen
des § 52d Satz 1 FGO.
2. Es liegt auch keine wirksame fristwahrende Einreichung einer einfach signierten Klageschrift vor, die ein Rechtsanwalt
nicht über sein eigenes, sondern über das elektronische Anwaltsfach eines anderen Rechtsanwalts dem Gericht übermittelt.
Fundstelle(n): ZAAAK-07056
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