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FG Köln Urteil v. - 15 K 758/23

Gesetze: EStG § 16 Abs. 4; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 34 Abs. 3 Sätze 4 und 5; EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Einkünfteermittlung

Keine Tarifermäßigung nach eines (aufsummierten) gesamten Veräußerungsgewinns bei zeitgleicher Veräußerung einer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft

Leitsatz

1. Veräußert ein Mitunternehmer bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft seinen unmittelbaren Mitunternehmeranteil an der Untergesellschaft und veräußert die Obergesellschaft, an welcher der Mitunternehmer ebenso beteiligt ist, zugleich ihren Mitunternehmeranteil an der Untergesellschaft, so liegen – trotz Vereinbarung in ein und demselben Vertragswerk – zwei zivil- und steuerrechtlich selbständige Veräußerungsvorgänge vor. Auch wenn für jeden dieser beiden Veräußerungsvorgänge – isoliert betrachtet – die Voraussetzungen für die Gewährung der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG vorliegen, kann diese nur für einen, im Zweifel den höheren Veräußerungsgewinn, in Anspruch genommen werden.

2. Eine vom Zivilrecht abweichende Beurteilung ist weder mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise noch im Hinblick auf den Grundsatz der zivilrechtlichen und steuerlichen Unteilbarkeit des Anteils an einer Personengesellschaft bzw. der Einheitlichkeit des Mitunternehmeranteils geboten. Eine unmittelbare Kommanditbeteiligung und eine mittelbar – über eine als Kommanditistin zwischengeschaltete weitere Personengesellschaft – gehaltene Beteiligung an derselben Personengesellschaft bilden keinen einheitlichen Mitunternehmeranteil.

3. Bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft stellt der Mitunternehmeranteil (Kommanditanteil) eines Gesellschafters an der Obergesellschaft kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen (SBV II) bei der Untergesellschaft dar, wenn nicht ersichtlich ist, dass die Beteiligung an der Obergesellschaft weder der Begründung noch der Stärkung der Beteiligung des Gesellschafters an der Untergesellschaft dient.

Fundstelle(n):
LAAAK-07052

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