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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 14 K 1541/24 E

Gesetze: EStG § 33b Abs. 6; EStG § 33b Abs. 7; EStDV § 65 Abs. 2a; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Berücksichtigung von Pflegepauschbeträgen nach Bestandskraft der ESt-Festsetzung – Pflegegradbescheid als Grundlagenbescheid – Nachholung ergänzender Angaben

Leitsatz

  1. Pflegepauschbeträge nach § 33b Abs. 6 EStG können aufgrund der Bindungswirkung des Pflegegradbescheides als Grundlagenbescheid auch nach Eintritt der Bestandskraft eines Einkommensteuerbescheides berücksichtigt werden.

  2. Ergänzende Angaben zu den weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des § 33b Abs. 6 EStG sowie der Identifikationsnummer der gepflegten Person können in dem mit dem Änderungsantrag eingeleiteten Verfahren nachgeholt werden.

Fundstelle(n):
RAAAK-07050

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