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Gesetzgebung | Gesetz für stabiles Rentenniveau und Mütterrente III kann in Kraft treten (Bundesrat)
Das Anfang Dezember vom Bundestag
beschlossene Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen
Gleichstellung der Kindererziehungszeiten hat am
den
Bundesrat passiert. Das Gesetz umfasst die Verlängerung der Haltelinie für das
Rentenniveau, die Vollendung der sogenannten Mütterrente und die Aufhebung des
Anschlussverbots.
Gleichbleibendes Rentenniveau
Bis zur Rentenanpassung im Juli 2025 lag die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent. Diese Haltelinie wird nun bis zum Jahr 2031 verlängert. Damit sollen ein Absinken des Rentenniveaus und die Abkopplung der Renten von den Löhnen verhindert werden.
Mütterrente III
Mit der Mütterrente werden Kindererziehungszeiten angerechnet, die in die Berechnung der Rente einfließen. Aktuell un...