Bücher und Kommentare
Die NWB Datenbank ist weit mehr als nur ein digitales Heftarchiv der Zeitschrift IWB. Hier finden Sie unterschiedliche Medien „unter einem Dach“ gebündelt. Ihr Themenpaket NWB Steuern International enthält alle Aufsätze der IWB der letzten Jahre, Rechtsnormen, Entscheidungen nicht nur der Finanzgerichtsbarkeit und Arbeitshilfen. Neu dabei ist nun die 65. Ergänzungslieferung (Dezember 2025) zum DBA-Kommentar von Gosch/Kroppen/Grotherr/Kraft. [i]Zentraler Zugang zu allen Inhalten: die Datenbankstartseite
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[i]Neu für Sie: die 65. Ergänzungslieferung zum DBA-Kommentar unter NWB DAAAD-13816 Mit der 65. Ergänzungslieferung erhalten Sie die vollständigen Neukommentierungen:
des DBA Bulgarien von Dr. Sven Kluge,
des DBA Türkei von Prof. Dr. Sven-Eric Bärsch und Jan-Hendrik Hillers
sowie die grundlegend überarbeitete Kommentierung:
des DBA Niederlande von Yannick Barbu.
DBA Bulgarien: Die Neufassung v. (BGBl 2010 II S. 1286) ist am in Kraft getreten. Letzte Änderungen erfolgten durch Inkrafttreten des Protokolls v. zum mittels Bekanntmachung v. . Vorangestellt ist der Kommentierung eine kurze Beschreibung des deutschen und bulgarischen Steuerrechts, insbesondere die Elemente des Internationalen Steuerrechts, so dass in der Kommentierung die Bedeutung des Abkommens aufgezeigt werden kann. Die Neufassung ist geprägt von einem erweiterten Zweck. Ausdrücklich soll Steuerhinterziehung bzw. Steuerumgehung durch das DBA vermieden bzw. erschwert werden. Naturgemäß steht im Fokus des DBA unverändert die Vermeidung der Doppelbesteuerung. Hierfür enthält die Neufassung nunmehr eine dem Art. 9 OECD-MA vergleichbare Regelung, die in der Fassung aus dem Jahr 1987 gänzlich fehlte. Insofern wird dem Verrechnungspreisthema besonderes Augenmerk geschenkt. Das Abkommen enthält auch präzisere S. 4Regelungen für Fälle der Doppelansässigkeit. Dem Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung kommt eine noch größere Bedeutung zu. Ferner wurden einzelne Spezialregelungen eingeführt. Insbesondere die Angaben zum Informationsaustausch zur Durchführung des Abkommens (Artikel 25) wurden präzisiert. Die neue Regelung entspricht nunmehr OECD-Standards und ist klarer formuliert. Zwar wurden auch die Regelungen zur Durchführung von Verständigungsverfahren zwischen den Staaten (Artikel 24) präzisiert. Allerdings fehlt der Regelung unverändert ein Einigungszwang, so dass Verständigungsverfahren weiterhin abgebrochen werden können.
DBA Türkei: Die Republik Türkei ist einer der wichtigsten deutschen Wirtschaftspartner außerhalb der EU. Damit kommt grenzüberschreitenden Sachverhalten im deutsch-türkischen Verhältnis eine zunehmend größere Bedeutung zu. Das aktuelle Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei wurde am in Berlin unterzeichnet und ist am in Kraft getreten. Das neue DBA Türkei enthält, wie auch bereits die Vorgängerfassung vom , eine größere Anzahl an abkommensrechtlichen Bestimmungen, die entweder nur teilweise dem OECD-Musterabkommen entsprechen oder gar nicht im OECD-Musterabkommen enthalten sind. Auf diese inhaltlichen Abweichungen legen Bärsch und Hillers in ihrer Neukommentierung einen Schwerpunkt und zeigen die sich daraus ergebenden Folgen für die praktische Anwendung des DBA Türkei auf. Zudem werden auch Veränderungen im Vergleich des aktuellen DBA Türkei zur Vorgängerfassung von 1985 eingehend dargestellt.
DBA Niederlande: In steter Regelmäßigkeit vereinbaren die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich der Niederlande Protokolle zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen beiden Staaten. Nachdem mit dem Änderungsprotokoll von 2021 eine teilweise Umsetzung von BEPS-Aktionspunkt 7 in Form einer Neufassung des Art. 5 Abs. 7 DBA Niederlande erfolgte, wurde im April diesen Jahres bereits ein drittes Änderungsprotokoll unterzeichnet. Letzteres sieht u. a. die Einführung einer Bagatellregelung für im Homeoffice verbrachte Arbeitstage in den Art. 14 und 18 DBA Niederlande vor. Die Kommentierung berücksichtigt nunmehr die Anpassungen durch das Änderungsprotokoll 2021 und gibt einen kurzen Ausblick auf das jüngste Änderungsprotokoll v. . Im Übrigen wurde die Kommentierung behutsam weiterentwickelt.
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Fundstelle(n):
IWB 24 / 2025 Seite 3 - 4
SAAAK-06915