Lebkuchenkonjunktur läuft gut
[i]Kein Land exportiert mehr Lebkuchen als DeutschlandEs gibt sie noch, die guten Nachrichten für die Exportnation Deutschland! Sie passen auch famos in die Adventszeit. Also: Es bleibt süß, würzig und leicht klebrig. Deutschland ist unverändert Weltmeister in der Herstellung und beim globalen Absatz von Lebkuchen. Die deutschen Zuckerbäcker (traditioneller Name der Hersteller war früher Lebzelter) verweisen ihre kanadischen und polnischen Kollegen auf die Plätze. Fast 60.000 Tonnen Lebkuchen werden im Jahr hergestellt und über 21.000 Tonnen der braunen Leckerei im Wert von 124,5 Mio. € wurden in das Ausland geliefert (Zahlen für 2024 aus der FAZ und von statista). Natürlich stiegen auch für dieses Gebäck die Preise (vor allem für die Zutaten Butter und Kakao). Das soll Sie in den kommenden Tagen nicht davon abhalten, Lebkuchen nach Herzenslust zu genießen! Dies ist ein Saisonartikel und die Zeit dafür ist schon bald vorbei!
[i]Schwerpunkt zum Jahresende: Grenzüberschreitende NachfolgeinstrumenteWenn Sie sich für die Weihnachtstage dazu tatsächlich steuerliche Fachlektüre wünschen, bietet Ihnen die letzte IWB dieses Jahres zwei Schwerpunktthemen: DBA-Änderungen und die Vermögensanlage im Ausland. Die Besteuerung angloamerikanischer Trusts in Deutschland stellt Schienke-Ohletz dar. Diese Rechtsform ist bei Auskehrungen an in Deutschland steuerpflichtige Begünstigte nicht unbedingt von Vorteil, denn sie werden regelmäßig von der Hinzurechnungsbesteuerung erfasst. Dies macht nicht nur die Compliance aufwändig, es droht auch lange vor einem tatsächlichen pekuniären Zufluss bereits die Besteuerung von Dry Income. Oppel/Loewenthal starten mit dem Teil 1 der Zusammenfassung der jüngeren Rechtsprechung zu ausländischen Stiftungen. Sie sind – und werden noch mehr – ein wichtiges Instrument der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Die Gerichtsentscheidungen machen Auslandsstiftungen noch besser handhabbar. Kleiner Cliffhanger: Der Beitrag wird Mitte Januar 2026 fortgesetzt.
[i]Zum Jahresanfang dafür Änderungen des DBA Niederlande und des DBA SchweizZum Jahreswechsel treten Änderungen der deutschen DBA mit den Niederlanden und der Schweiz in Kraft. Beide Anpassungen erfolgen über Änderungsprotokolle und haben nur einen begrenzten Anwendungsbereich. Engels widmet sich den Änderungen im DBA Niederlande. Die markanteste Neuheit für die Praxis ist die ab 2026 anwendbare Bagatellregelung von 34 Tagen bei nur sehr gelegentlicher Homeoffice-Tätigkeit von Grenzpendlern. Das Änderungsprotokoll zum DBA Schweiz ist schon 2023 verhandelt worden und umfasst u. a. Änderungen im Verrechnungspreisbereich und zumal im Artikel 26 mit den Vorgaben zum Verständigungs- und Schiedsverfahren. Trotz einiger Fallstricke sind die neuen Regelungen begrüßenswert, findet Bühl.
Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr!
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 24 / 2025 Seite 1
OAAAK-06912