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Gesetzgebung | Kurzarbeitergeld: Maximale Bezugsdauer gilt weiter (Bundesregierung)
Die maximale Bezugsdauer für das
Kurzarbeitergeld beträgt weiterhin 24 Monate. Eine entsprechende Verordnung
(Vierte
Verordnung über die Bezugsdauer für das
Kurzarbeitergeld - Vierte
Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung, 4. KugBeV) hat die Bundesregierung am
beschlossen. Betroffene Unternehmen haben damit Planungssicherheit bis zum Ende
des kommenden Jahres.
Hintergrund: Aktuell beträgt die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld 24 Monate. Die geltende Regelung läuft jedoch zum Jahresende aus.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Mit der nun im Kabinett beschlossenen Verordnung hält die Bundesregierung an der Verlängerung fest. Betriebe mit einer Bezugsdauer von derzeit zwölf Monaten und mehr, können damit Kurzarbeit über den hinaus fortführen.
Kurzarbeit hat sich i...