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BFH Urteil v. - IV R 205/69 BStBl 1973 II S. 842

Leitsatz

1. Überläßt ein Einzelunternehmer einer GmbH, an der er zusammen mit seiner Familie zu 100 v.H. beteiligt ist und deren Anteile nicht im Betriebsvermögen des Einzelunternehmens geführt werden, unentgeltlich ein Betriebsgrundstück zur Verwaltung und Nutzung, so liegt darin eine Entnahme der Nutzungen dieses Grundstücks.

2. Wird das Grundstück durch Fremdvermietung oder -verpachtung genutzt, ist für die Bestimmung des Entnahmewerts von dem Reinertrag der Mieteinkünfte ein angemessenes Verwaltungsentgelt einschließlich eines angemessenen Unternehmergewinns abzusetzen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 842
BFHE S. 252 Nr. 110,
AAAAA-99749

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