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BFH Urteil v. - I R 143/71 BStBl 1973 II S. 827

Leitsatz

1. Ist streitig, welche Patentkategorie (Sach- oder Verfahrenspatent) vorliegt, darf das FG nur im Falle ausreichender eigener Sachkunde von der Einholung eines Gutachtens absehen.

2. Eine Erfindung wird nur dann im eigenen gewerblichen Betrieb verwertet, wenn sich der Erfinder im Schutzbereich der Erfindung (des Patents) gewerblich betätigt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 827
BFHE S. 510 Nr. 109,
OAAAA-99740

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