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NaRp Nr. 1 vom Seite 25

CO2-Preis im Wandel: Vom nationalen Emissionshandel BEHG zum europäischen EU-ETS 2

Rechtliche Neuausrichtung und praktische Auswirkungen für Unternehmen – mit verschobener Bepreisungsphase ab 2028

Bertil Kapff und Farischtah Canim-Mir

Seit 2021 unterliegen Brenn- und Kraftstoffe in Deutschland der CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Die nationale Regelung mit Festpreisen und künftigem Auktionsregime bis mindestens 2027 trifft dabei auf den schrittweisen Aufbau des europäischen Brennstoffemissionshandels (EU-ETS 2), dessen Bepreisungsphase voraussichtlich erst 2028 einsetzt.

Für die Praxis heißt das: Die CO2-Kosten für Gebäude, Verkehr und kleinere Industrieanwendungen bleiben vorerst national geprägt, während Genehmigung, Monitoring und Berichterstattung zunehmend in die Logik des europäischen Emissionshandels überführt werden. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind zwar selten direkt verpflichtete Emittenten, spüren die CO2-Bepreisung aber über Energiepreise, Lieferverträge und zunehmende Datenanforderungen entlang der Wertschöpfungskette.

Der Beitrag skizziert die rechtlichen Eckpunkte des Übergangs vom BEHG zum EU-ETS 2, ordnet die Reformen von BEHV, TEHG und EBeV 2030 ein und zeigt auf, welche strategischen Handlungsoptionen sich daraus für KMU ergeben – von der Vertragsgestaltung über Datenmanagement bis hin zu Investitions- und Förderentscheidungen.

Kernaussagen
  • Die Verlängerung des nationalen Emissionshandels bis 2027 bei gleichzeitig verschobener ETS-2-Bepreisung auf 2028 führt zu einem komprimierten Emissionspfad mit eher steigenden und volatileren CO2-Preisen.

  • In der Übergangsphase 2024–2027 laufen die finanziellen Effekte im Wesentlichen weiterhin über das BEHG, während Genehmigung, Monitoring und Berichterstattung bereits an die EU-ETS-2-Vorgaben angeglichen werden.

  • Emissionsberichte in nEHS, EU-ETS 1 und EU-ETS 2 unterliegen weitgehend einer Verifizierungspflicht; Ausnahmen sind eng begrenzt und entbinden nicht von belastbaren Datenstrukturen.

  • Für KMU wirken CO2-Preise vor allem indirekt über Energie-, Logistik- und Mietkosten sowie vertragliche CO2-Klauseln.