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Wahlen
Nach den Grundrechten und den Verfassungsgrundsätzen beschäftigt sich der dritte Artikel der Reihe zum grundsätzlichen Aufbau und zur Funktionsweise der Bundesrepublik Deutschland mit den Wahlen. Ein wesentliches Merkmal jeder Demokratie ist das Recht der Bürger, selbst oder durch gewählte Vertreter am politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess teilzunehmen. Wahlen sind Ausdruck dieser Volkssouveränität. In Deutschland wird auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gewählt, außerdem gibt es z. B. die Europawahl und die Sozialwahl.
Was sind Wahlen?
Unser Parlament, der Bundestag, wird alle vier Jahre neu gewählt. So ist es im Grundgesetz festgelegt. Bei den Wahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber, wer in den nächsten vier Jahren regieren soll. Nach vier Jahren wird erneut gewählt. Wenn die Wahlberechtigten mit der Politik der Regierung einverstanden sind, werden sie die Regierungsparteien vielleicht wieder wählen. Sind sie mit der Politik der Regierung nicht einverstanden, können sie beim nächsten Mal eine andere Wahl treffen.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch beson...