2026 – wie ernst wird es mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Zum Beginn des neuen Jahres 2026 wünsche ich Ihnen zunächst alles Gute, Gesundheit und Erfolg.
Im letzten Jahr lautete der Titel an dieser Stelle „2025 – jetzt wird es ernst mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung“. Seither ist viel passiert. Zwar hat der deutsche Gesetzgeber die CSRD noch immer nicht in nationales Recht umgesetzt, aber die EU hat im Rahmen der Omnibus-Initiative vom Februar 2025 wesentliche Änderungen und Erleichterungen angestoßen. Der Zeitpunkt der erstmaligen Berichterstattung wurde für die Unternehmen der Wellen 2 und 3 um zwei Jahre in die Zukunft verschoben (Stop-the-clock-Richtlinie vom April 2025). Zudem erfolgte eine deutliche Reduzierung des Kreises derjenigen, die zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet werden. Voraussichtliche neue Schwellenwerte werden sein: 1.000 Mitarbeitende und mindestens 450 Mio. € Umsatzerlöse. Die ESRS sind in Überarbeitung und werden erheblich reduziert und vereinfacht. Weitere Veränderungen im Jahr 2026 auf EU-Ebene werden hoffentlich noch mehr Klarheit für die Unternehmenspraxis bringen.
Mit der zu erwartenden Reduzierung des Anwenderkreises gewinnt die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich an Bedeutung. Viele Unternehmen werden die Chancen nutzen, welche mit der Vermittlung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen auf freiwilliger Basis einhergehen. Zentraler Aspekt ist hierbei, dass sich in der Gesellschaft – d. h. bei den Stakeholdern – mittlerweile eine bestimmte Erwartungshaltung an das Vorhandensein ESG-bezogener Informationen etabliert hat. Dies gilt nicht nur für die Auswahl von Geschäftspartnern und die Vergabe von Finanzierungen, sondern auch in Bezug auf (potenzielle) Arbeitnehmer. In der Praxis können Unternehmen für ihre freiwilligen Nachhaltigkeitsberichte auf den sogenannten VSME-Standard der EFRAG (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) oder das Rahmenwerk des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zurückgreifen.
Die regulatorischen Entwicklungen im Jahr 2025 haben dazu geführt, dass auch das Team der NaRp in den zurückliegenden Monaten häufig mit Anpassungsnotwendigkeiten konfrontiert war und viel Flexibilität brauchte. Unverändert ist die NaRp eine wichtige Quelle, mit der sich die Unternehmenspraxis über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden hält und qualitativ hochwertige Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt. Seit dem vergangenen Jahr ist dies nicht nur online, sondern auch im Printformat möglich.
Zurecht wird das große Potpourri der Themen und Autoren, welche relevante Aspekte aus den verschiedensten Perspektiven beleuchten, in der Praxis sehr gut angenommen. Die regelmäßige Lektüre dieser Zeitschrift lege ich allen, die sich mit der „neuen“ Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihrer Prüfung sowie verwandten Themen beschäftigen, deshalb auch für das neue Jahr sehr ans Herz.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß und viele interessante Erkenntnisse mit dieser ersten Ausgabe des Jahres 2026.
Ihr
Christian
Zwirner
Christian Zwirner
Fundstelle(n):
NaRp 1/2026 Seite 1
ZAAAK-06622