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Einkommensteuer | Betrieblich genutzte Räume eines freiberuflichen Musikers als häusliches Arbeitszimmer (FG)
Mehrere freiberuflich genutzte
Räume eines Musikers im ansonsten privat genutzten Haus können als ein
häusliches Arbeitszimmer angesehen werden, sodass der Betriebsausgabenabzug auf
1.250 € pro Jahr zu begrenzen ist (; Revision anhängig, BFH-Az. VIII R
20/25).
Sachverhalt: Der Kläger war in den Streitjahren 2013 bis 2020 freiberuflich als Dirigent, Pianist, Vocal-Coach, musikalischer Leiter sowie Betreiber von zwei Musikschulen tätig. Seine Ehefrau arbeitete unentgeltlich in den Musikschulen mit. Im von beiden Eheleuten gemeinsam bewohnten Anwesen, das ein Hauptgebäude und eine hiermit durch Innentüren verbundene Einliegerwohnung umfasste, nutzte der Kläger verschiedene Räume für Arbeits-, Übungs-, Verwaltungs- und Lager...