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Steuerermäßigung für energetische Sanierung gem. § 35c EStG
Mit dem kürzlich veröffentlichten Anwendungsschreiben vom KIEHL YAAAJ-98593 hat das BMF die Verwaltungsauffassung präzisiert und an die inzwischen ergangene Rechtsprechung angepasst. Im Folgenden werden Zweifelsfragen zur Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Form einer Fallstudie betrachtet. Im Fokus des Beitrags stehen dabei die Änderungen des neuen BMF-Schreibens sowie die erste Rechtsprechung zu § 35c EStG.
Fall 1: Häusliches Arbeitszimmer
Arbeitnehmer A hat in seinem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Einfamilienhaus (150 qm) ein häusliches Arbeitszimmer (15 qm). Insgesamt war A im Jahr 2025 an 90 Tagen im Bürogebäude des Arbeitgebers und an 140 Tagen ausschließlich im Arbeitszimmer tätig. Der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des A liegt im häuslichen Arbeitszimmer. A rechnet die anteiligen Hauskosten als Werbungskosten für das Arbeitszimmer ab. Für die Erneuerung der Heizungsanlage im Einfamilienhaus entstehen im Jahr 2025 insgesamt Aufwendungen i. H. v. 30.000 €.
Für die energetische Sanierung an einem ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude kann eine Steuerermäßigung nach § 35c Abs. 1 EStG gewährt werden:
im Jahr des Abschlusses der Maßnahme (7 %),
im Folgejahr...