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BFH Urteil v. - VIII R 228/72 BStBl 1973 II S. 775

Gesetze: HGB § 89b

Leitsatz

Die Ausgleichszahlung an einen Versicherungsvertreter nach § 89b HGB, die für Provisionsverluste infolge eines mit Vertragsbeendigung wirksam werdenden Provisionsverzichts geleistet wird, gehört auch dann zum laufenden Gewinn des Versicherungsvertreters, wenn dieser seinen Gewerbebetrieb aufgibt.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 775
BFHE S. 126 Nr. 110,
LAAAA-99715

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