Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grunderwerbsteuer | Zur Anwendung der Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG n.F. (FG)
Die auf zehn Jahre verlängerte
Nachbehaltensfrist des
§ 6 Abs. 3
Satz 2 GrEStG n.F. ist auch dann nicht auf Erwerbsvorgänge
vor dem
anwendbar, wenn die 5-jährige Nachbehaltensfrist des
§ 6 Abs. 3
Satz 2 GrEStG a.F. bei der Gesetzesänderung noch nicht
abgelaufen war ( GE; Revision anhängig, BFH- Az. II R
44/25).
Sachverhalt: Die Klägerin war eine oHG, die im Jahr 2018 von einer KG zwei Flurstücke im Wege der Einbringung erworben hatte. An den Personengesellschaften waren jeweils dieselben Gesellschafter beteiligt. Das beklagte Finanzamt setzte die Grunderwerbsteuer zunächst unter Hinweis auf § 6 Abs. 3 GrEStG mit 0 Euro fest.
Im Jahr 2023 - mehr als fünf Jahre nach Einbringung der Grundstücke - kam es bei der Klägerin zu einem Formwechsel in eine GmbH. Da...