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Grunderwerbsteuer | Entfallen der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 2 GrEStG infolge eines Insolvenzplans (BFH)
Ist ein Grundstück vor Eröffnung
des Insolvenzverfahrens in eine Gesamthandsgemeinschaft eingebracht und der
steuerbare Erwerbsvorgang nach
§ 5 Abs. 2
GrEStG ganz oder teilweise von der Steuer befreit worden,
wirken die Änderung der Beteiligung des Einbringenden an der Gesamthand
aufgrund der Erfüllung eines Insolvenzplans und der dadurch bewirkte Wegfall
der Begünstigung nach
§ 5 Abs. 3
GrEStG materiell auf den vor der Insolvenzeröffnung
begründeten Erwerbsvorgang zurück (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Geht ein Grundstück von einem Alleineigentümer auf eine Gesamthand über, so wird die Steuer nach § 5 Abs. 2 GrEStG in Höhe des Anteils nicht erhoben, zu dem der Veräußerer am Vermögen der Gesamthand beteiligt ist. Die Vorschrift ist insoweit nicht anzuwend...BStBl II 2002, 96